Integrationsfachdienst/Berufssicherung

Die Berufssicherung  ist ein Teil des Integrationsfachdienstes, zuständig  für die Betreuung und Beratung von berufstätigen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.

Der Auftraggeber des Integrationsfachdienstes  ist das Inklusionsamt mit seinem Sitz in Regensburg bei Zentrum Bayern Familie und Soziales für die Region Oberpfalz. Die gesetzliche Grundlage des Tätigwerdens ist das SGB IX.

Das vordergründige Ziel der Maßnahme ist der Erhalt des Arbeitsplatzes sowie Vermittlung von Hilfestellungen, die dieses Ziel verfolgen.


Um vom Integrationsfachdienst beraten bzw. betreut zu werden, muß der Ratsuchende über einen Schwerbe-
hindertenausweis  oder eine Gleichstellung  der Agentur für Arbeit verfügen.

Das bieten wir

Fallbezogene Leistungen:

  • Beratung, d. h. individuelle Kurzzeitberatung und/oder Beratung von Arbeitgebern und anderer am Integrationsprozess beteiligter Personen
  • Betreuung, d. h. intensive Unterstützung bei komplexen Problemstellungen, die mit dem Arbeitsplatz im Zusammenhang stehen

Fallübergreifende Unterstützung:

  • Information und Beratung der Arbeitgeber bei behinderungsspezifischen Fragestellungen
  • Mitwirkung bei Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen